DER KURBEITRAG

DIE KURKARTE IN SCHLANGENBAD - DER ORT MIT ZEIT

Wir möchten Ihren Aufenthalt in unserem Kurort so angenehm wie möglich gestalten. Um dies in die Tat umzusetzen, hilft uns unter anderem Ihr persönlicher Beitrag in Form der Kurtaxe: ein echtes Entgelt zur Finanzierung vieler Einrichtungen, Leistungen und Veranstaltungen, die wir für Sie bereithalten. Die Schlangenbader Kurkarte gilt auch in Bad Schwalbach.

IHRE VORTEILE

  • Kostenfreie Teilnahme an den geführten  Ortsrundgängen (14tägig freitags)
  • Kostenfreie Teilnahme an den Schlangenbader Spaziergängen (14tägig)
  • Kostenfreie Teilnahme an den geführten Wanderungen (14tägig)
  • Kostenfreie Teilnahme an geführten Themenspaziergängen  (Aeskulpnatter, mit dem Förster etc.)
  • Kostenlose Teilnahme an der Aquafitness in der Aeskulap Therme (immer montags, mittwochs und freitags)
  • Kostenlose Teilnahme an der Wassergymnastik im Thermalfreibad (immer dienstags und freitags)
  • Kostenlose Informationen, z.B. Stadtpläne, Broschüren über Schlangenbad und seine Umgebung
  • Nutzung der Thermalwasserbrunnen
  • Nutzung des Trink- und Leseraumes in den Kolonnaden
  • Nutzung des Leseraums im Prisma in des Median Reha-Zentrums
  • Nutzung des Kurparks
  • Ermäßigter Mietpreis für Movelo Elektrofahrräder
  • Ermäßigter Eintritt in die Aeskulap Therme
  • Ermäßigter Eintritt in das Thermalfreibad
  • Ermäßigter Eintritt bei vielen kulturellen Veranstaltungen
  • Ermäßigter Eintritt bei Fachvorträgen (Ernährung,  Gesundheit etc.)
  • Ermäßigter Eintrittbei Kochworkshops (Käseseminar, Kräuter, Hildegard v. Bingen)

Der Kurbeitrag beträgt je Aufenthaltstag

...in Schlangenbad

Tageskurkarte

2,45 Euro

Beikarte für Angehörige

1,65 Euro

Kinder über 15 Jahre

1,23 Euro

Kinder unter 15 Jahre 

frei

Schüler, Auszubildende, Studenten

1,23 Euro

Schwerbehinderte

1,23 Euro

...in den Ortsteilen wird kein Kurbeitrag erhoben

Wer ist vom Kurbeitrag befreit?

  • Gäste, die sich aufgrund Ihrer Berufsausübung bzw. -ausbildung in Schlangenbad aufhalten.
  • Bettlägrige und deren Begleitperson, die aufgrund ihrer Behinderung die Kuranlagen nicht nutzen können, sind auf Antrag befreit.